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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.03.1961, Az.: 1 AZR 448/59

Grobe Fahrlässigkeit; Gefahrengeneigte Arbeit; Haftung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.03.1961
Aktenzeichen
1 AZR 448/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 25.06.1959

Fundstellen

  • BB 1961, 639
  • DB 1961, 744 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

An der Rechtsprechung, daß im Fall grober Fahrlässigkeit der Arbeitnehmer auch bei gefahrengeneigter Arbeit in aller Regel allein haftet, wird festgehalten.