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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1961, Az.: 4 AZR 44/59

Entlassung wegen ungünstiger Witterung; Wiedereinstellung; Unabdingbarer Anspruch; Eingehen eines anderes Arbeitsverhältnisses

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.02.1961
Aktenzeichen
4 AZR 44/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10161
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 02.01.1959 - 6 Sa 376/58

Fundstellen

  • BAGE 11, 1 - 6
  • DB 1961, 575 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Auf Grund des BauRTV § 2 Nr. 5 Abs. 4 steht einem Arbeitnehmer, der wegen ungünstiger Witterung entlassen worden ist, unter den dort normierten Voraussetzungen ein unabdingbarer Anspruch auf Wiedereinstellung gegen seinen früheren Arbeitgeber zu.

2. Die Entstehung eines solchen Anspruchs wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Arbeitnehmer nach seiner witterungsbedingten Entlassung ein anderes Arbeitsverhältnis eingeht.