Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.01.1961, Az.: 5 AZR 304/59
Gerichte für Arbeitssachen; Besondere Zuständigkeit; Streitige Forderungen; Vorrechtsstreit; Lohnansprüche; Urlaubsansprüche; Feiertagsgeldansprüche; Konkurstabelle; Zwischenmeister; Bevorrechtigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.01.1961
- Aktenzeichen
- 5 AZR 304/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10134
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 23.06.1959 - 5 Sa 70/59
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 10, 310 - 316
- BB 1961, 371
- DB 1962, 136 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1961, 847-848 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die aus KO § 146 Abs. 5 sich ergebende besondere Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen hinsichtlich streitig gebliebener Forderungen iS des KO § 61 Nr. 1 rechtfertigt auch deren Zuständigkeit für einen über diese Forderungen entstehenden Vorrechtsstreit.
2. Die im Konkurs als Lohn-, Urlaubs- und Feiertagsgeldansprüche anerkannten und in die Konkurstabelle aufgenommenen Forderungen eines gemäß HArbG § 1 Abs. 2 Buchst. d gleichgestellten Zwischenmeisters fallen unter KO § 61 Nr 1 und sind demgemäß bevorrechtigt.