Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.12.1960, Az.: 2 AZR 79/59

Kündigungsschutzprozesses; Tod des Arbeitnehmers; Klage weiterverfolgende Erben; Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Abfindung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.12.1960
Aktenzeichen
2 AZR 79/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10123
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 09.01.1959 - IV Sa 123/58

Fundstellen

  • BAGE 10, 244 - 247
  • BB 1961, 177
  • DB 1961, 208 (Kurzinformation)
  • MDR 1961, 356 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1961, 623 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Stirbt ein Arbeitnehmer während seines Kündigungsschutzprozesses vor dem Termin, zu dem ihm gekündigt worden ist, dann wird die von den Erben weiterverfolgte Klage unschlüssig. Die Hauptsache ist dann durch den Tod des Arbeitnehmers erledigt, und zwar nicht nur der Feststellungsantrag aus KSchG § 3, sondern auch ein Antrag aus KSchG § 7 Abs. 1 S. 1, das Arbeitsverhältnis durch Urteil aufzulösen und den Arbeitgeber zu einer Abfindung zu verurteilen.