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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.11.1960, Az.: 4 AZR 257/59

Deutsche Bundespost; Kraftomnibusfahrer; Überlagerzeiten; Wendepunkte einer Fahrtstrecke; Beendigung der Hinfahrt; Beginn der Rückfahrt; Ruhepausen; Vergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.11.1960
Aktenzeichen
4 AZR 257/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10189
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 10, 191 - 196
  • DB 1961, 207-208 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Überlagerzeiten der Kraftomnibusfahrer der Deutschen Bundespost, d.h. Zeiten, die an den Wendepunkten einer Fahrtstrecke zwischen der Beendigung der Hinfahrt und dem Beginn der Rückfahrt liegen, sind Ruhepausen und daher nicht zu vergüten.