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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.11.1960, Az.: 1 ABR 18/59

Aussetzung des Verfahrens; Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation; Mitgliedsverband

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.11.1960
Aktenzeichen
1 ABR 18/59
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1960, 10015
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 11.09.1959 - 3a BV Ta 2/59

Fundstelle

  • DB 1961, 275 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Aussetzung des Verfahrens nach ArbGG § 97 Abs. 5 findet auch in einem Verfahren statt, das über die Frage der Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation geführt wird, wenn in einem solchen Verfahren die Tariffähigkeit eines zur Spitzenorganisation gehörenden Mitgliedsverbandes strittig wird.