Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.11.1960, Az.: 1 ABR 18/59
Aussetzung des Verfahrens; Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation; Mitgliedsverband
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.11.1960
- Aktenzeichen
- 1 ABR 18/59
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1960, 10015
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 11.09.1959 - 3a BV Ta 2/59
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DB 1961, 275 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine Aussetzung des Verfahrens nach ArbGG § 97 Abs. 5 findet auch in einem Verfahren statt, das über die Frage der Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation geführt wird, wenn in einem solchen Verfahren die Tariffähigkeit eines zur Spitzenorganisation gehörenden Mitgliedsverbandes strittig wird.