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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.10.1960, Az.: 5 AZR 581/59

Unzulässige Berufung; Abhilfe gegen eine Beschwer; Erstinstanzliches Urteil

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.10.1960
Aktenzeichen
5 AZR 581/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10259
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 11.09.1959 - 4 Sa 205/59

Fundstelle

  • DB 1961, 920 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Eine Berufung ist unzulässig, wenn mit ihr keine Abhilfe gegen eine Beschwer aus dem erstinstanzlichen Urteil gesucht wird.