Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.10.1960, Az.: 1 AZR 254/58
Betriebsrat; Betriebsversammlung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.10.1960
- Aktenzeichen
- 1 AZR 254/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10108
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 18.03.1958 - 3 Sa 418/57
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1961, 178
- DB 1961, 172 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Die Teilnahme an einer vom Betriebsrat ohne Einvernehmen mit den Arbeitgeber während der Arbeitszeit einberufenen und abgehaltenen Betriebsversammlung ist dann kein unbefugtes Verlassen der Arbeit und keine beharrliche Arbeitsverweigerung im Sinne des § 123 Abs. 1 Ziff. 3 GewO, wenn der teilnehmende Arbeitnehmer den gesamten Umständen nach darauf vertrauen kann, daß die Betriebsversammlung nicht gesetzwidrig ist.