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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.10.1960, Az.: 1 AZR 254/58

Betriebsrat; Betriebsversammlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.10.1960
Aktenzeichen
1 AZR 254/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10108
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 18.03.1958 - 3 Sa 418/57

Fundstellen

  • BB 1961, 178
  • DB 1961, 172 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Die Teilnahme an einer vom Betriebsrat ohne Einvernehmen mit den Arbeitgeber während der Arbeitszeit einberufenen und abgehaltenen Betriebsversammlung ist dann kein unbefugtes Verlassen der Arbeit und keine beharrliche Arbeitsverweigerung im Sinne des § 123 Abs. 1 Ziff. 3 GewO, wenn der teilnehmende Arbeitnehmer den gesamten Umständen nach darauf vertrauen kann, daß die Betriebsversammlung nicht gesetzwidrig ist.