Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.09.1960, Az.: 5 AZR 3/60
Eheähnliches Verhältnis; Beteiligte; Arbeitsverhältnis; Arbeitsleistung; Demnächstige Zuwendung; Gesetzesverstoß; Formverstoß; Anspruch auf Vergütung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.09.1960
- Aktenzeichen
- 5 AZR 3/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10200
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mannheim 04.09.1959
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1960, 1506-1507 (amtl. Leitsatz)
- WA 1960, 185
Amtlicher Leitsatz
1. Ein eheähnliches Verhältnis schließt nicht aus, daß die Beteiligten zueinander auch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
2. Wird für eine Arbeitsleistung eine demnächstige Zuwendung versprochen und mißlingt das wegen Gesetzes- und Formverstoßes, so hat der Dienstleistende nach BGB § 612 Abs. 1 Anspruch auf Vergütung in der aus BGB § 612 Abs 2 sich ergebenden Höhe.