Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.09.1960, Az.: 2 AZR 507/59

Krankheitsfall; Fortgewährung der Vergütung; Angestellte; Gehalt; Freie Verpflegung; Gewährung einer Barabgeltung; Gesetzliche Krankenversicherung; Krankenhauspflege

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.09.1960
Aktenzeichen
2 AZR 507/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10179
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 26.08.1959 - 3a Sa 271/59

Fundstellen

  • BAGE 10, 23 - 29
  • DB 1960, 1310-1311 (amtl. Leitsatz)
  • DB 1960, 1158

Amtlicher Leitsatz

1. Der Anspruch aus BGB § 616 auf Fortgewährung der Vergütung im Krankheitsfall umfaßt bei solchen Angestellten, die gegen Gehalt und freie Verpflegung arbeiten, grundsätzlich auch die Gewährung einer Barabgeltung für die Kost, wenn der Angestellte infolge seiner Erkrankung gehindert ist, die Verpflegung entgegenzunehmen.

2. Das gilt aber nicht, wenn die gesetzliche Krankenversicherung Krankenhauspflege im Sinne des RVO § 184 und damit als Regelleistung auch Verpflegung gewährt.