Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.08.1960, Az.: 2 AZR 499/59
Fristlos entlassener Dienstverpflichteter; Weiterbestehen des Vertragsverhältnisses; Zahlungsleistungen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 04.08.1960
- Aktenzeichen
- 2 AZR 499/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10035
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 9, 361 - 363
- DB 1960, 1102
- MDR 1960, 1043 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1960, 2071 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Ein fristlos entlassener Dienstverpflichteter, gleich ob Arbeitnehmer oder nicht, hat stets ein berechtigtes Interesse daran, auf Feststellung des Weiterbestehens des Vertragsverhältnisses zu klagen, und zwar auch dann, wenn er auf Zahlungsleistungen klagen könnte.