Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.07.1960, Az.: 3 AZR 253/58
Wohnsitz in Bundesrepublik; Begründung vor Stichtag; Wohnsitzverlegung innerhalb BRD
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.07.1960
- Aktenzeichen
- 3 AZR 253/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10249
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 4 G131
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 4 RegelungsG
- RiA 1960, 344
Amtlicher Leitsatz
Hat jemand vor dem Stichtag des G131 § 4 seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik begründet, so kann eine geplante oder nur teilweise ausgeführte Wohnsitzverlegung innerhalb der Bundesrepublik im Rahmen des G131 § 4 für die betreffende Person keine nachteiligen Folgen haben, und zwar selbst dann nicht, wenn nach den Grundsätzen des BGB § 7 der alte Wohnsitz schon aufgegeben und der neue Wohnsitz noch nicht begründet sein sollte.