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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.07.1960, Az.: 2 AZR 105/59

Klärung eines Rechtsverhältnisses; Verwirkung eines Klageanspruchs; Erfüllung des Anspruchs; Zumutbarkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.07.1960
Aktenzeichen
2 AZR 105/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10248
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung
  • BB 1960, 1202

Amtlicher Leitsatz

Ohne Klärung des zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses läßt sich die Verwirkung eines Klageanspruchs nicht begründen, da sonst nicht hinreichend erwogen werden kann, ob die Erfüllung des Anspruchs dem Schuldner unter Berücksichtigung aller Umstände noch zuzumuten ist.