Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.07.1960, Az.: 2 AZR 105/59
Klärung eines Rechtsverhältnisses; Verwirkung eines Klageanspruchs; Erfüllung des Anspruchs; Zumutbarkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.07.1960
- Aktenzeichen
- 2 AZR 105/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10248
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung
- BB 1960, 1202
Amtlicher Leitsatz
Ohne Klärung des zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses läßt sich die Verwirkung eines Klageanspruchs nicht begründen, da sonst nicht hinreichend erwogen werden kann, ob die Erfüllung des Anspruchs dem Schuldner unter Berücksichtigung aller Umstände noch zuzumuten ist.