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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.06.1960, Az.: 2 AZR 168/59

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Krankenkasse; Bescheinigung; Unzutreffende Rechtswürdigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.06.1960
Aktenzeichen
2 AZR 168/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10012
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 18.03.1959 - 3 Sa 16/59

Fundstellen

  • BB 1960, 983
  • DB 1960, 1159

Amtlicher Leitsatz

1. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber einem bei ihm beschäftigten Arbeiter gebietet es, die gemäß RVO § 318 der Krankenkasse gegenüber auszustellende Bescheinigung dann, wenn sie eine unzutreffende Rechtswürdigung enthält, in zutreffender Weise richtig zu stellen.

2. Bringt der Arbeitgeber in einer solchen Bescheinigung eine objektiv unrichtige Rechtsansicht zum Ausdruck, so kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer jedenfalls dann auf Berichtigung der Bescheinigung in Anspruch genommen werden, wenn durch die berichtigte Bescheinigung die Möglichkeit eröffnet wird, die Krankenkasse zu denjenigen Leistungen zu veranlassen, die dem Arbeitgeber zustehen.