Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.06.1960, Az.: 2 AZR 168/59
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Krankenkasse; Bescheinigung; Unzutreffende Rechtswürdigung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.06.1960
- Aktenzeichen
- 2 AZR 168/59
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10012
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 18.03.1959 - 3 Sa 16/59
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1960, 983
- DB 1960, 1159
Amtlicher Leitsatz
1. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber einem bei ihm beschäftigten Arbeiter gebietet es, die gemäß RVO § 318 der Krankenkasse gegenüber auszustellende Bescheinigung dann, wenn sie eine unzutreffende Rechtswürdigung enthält, in zutreffender Weise richtig zu stellen.
2. Bringt der Arbeitgeber in einer solchen Bescheinigung eine objektiv unrichtige Rechtsansicht zum Ausdruck, so kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer jedenfalls dann auf Berichtigung der Bescheinigung in Anspruch genommen werden, wenn durch die berichtigte Bescheinigung die Möglichkeit eröffnet wird, die Krankenkasse zu denjenigen Leistungen zu veranlassen, die dem Arbeitgeber zustehen.