Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.05.1960, Az.: 5 AZR 326/58
Ablehnung eines Sachverständigen; Ablehnungsgesuches; Entscheidung durch Beschluß; Aufhebung des Urteils
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 31.05.1960
- Aktenzeichen
- 5 AZR 326/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10271
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mannheim 20.06.1958 - II Sa 58/57
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1960, 864
- JZ 1960, 606-607 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Über die Ablehnung eines Sachverständigen durch eine Partei muß das Gericht gemäß ArbGG § 64 Abs. 2, ZPO § 406 Abs. 4 unmittelbar nach Anbringung des Ablehnungsgesuches durch Beschluß entscheiden. Unterläßt das Gericht eine solche Beschlußfassung, so führt das zur Aufhebung des Urteils, soweit dieses auf dem Gutachten des abgelehnten Sachverständigen beruht.