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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.05.1960, Az.: 5 AZR 326/58

Ablehnung eines Sachverständigen; Ablehnungsgesuches; Entscheidung durch Beschluß; Aufhebung des Urteils

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.05.1960
Aktenzeichen
5 AZR 326/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10271
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mannheim 20.06.1958 - II Sa 58/57

Fundstellen

  • BB 1960, 864
  • JZ 1960, 606-607 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Über die Ablehnung eines Sachverständigen durch eine Partei muß das Gericht gemäß ArbGG § 64 Abs. 2, ZPO § 406 Abs. 4 unmittelbar nach Anbringung des Ablehnungsgesuches durch Beschluß entscheiden. Unterläßt das Gericht eine solche Beschlußfassung, so führt das zur Aufhebung des Urteils, soweit dieses auf dem Gutachten des abgelehnten Sachverständigen beruht.