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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.03.1960, Az.: 2 AZR 377/58

gefahrengeneigt; Kraftfahrertätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.03.1960
Aktenzeichen
2 AZR 377/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10020
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 30.05.1958 - 4 Sa 605/56

Fundstelle

  • DB 1961, 311-312 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Die Tätigkeit eines Kraftfahrers ist dann nicht "gefahrengeneigt", wenn er bei gutem Wetter auf einer verkehrsarmen übersichtlichen Nebenstraße mit guter Fahrbahn fährt.