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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.02.1960, Az.: 5 AZR 20/58

Kündigung; Verjährung; Gehaltszahlungsanspruch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.02.1960
Aktenzeichen
5 AZR 20/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10001
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 27.11.1957 - 1 Sa 401/57

Fundstellen

  • BAGE 9, 7 - 19
  • DB 1960, 415-416 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1960, 439-440 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1960, 838-839 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Durch die Klage eines Arbeitnehmers auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ihm gegenüber ausgesprochenen fristlosen Kündigung wird die Verjährung seiner aus § 615 BGB sich ergeben den Gehaltszahlungsansprüche nicht unterbrochen.