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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.11.1959, Az.: 2 AZR 650/57

Greifbarer Tatbestand; Bestehen eines Rechtsverhältnisses; Feststellungsklage; Lösung einer einzelnen Rechtsfrage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.11.1959
Aktenzeichen
2 AZR 650/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10059
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 29.10.1957 - IV LA 72/57

Fundstellen

  • AP Nr. 24 zu § 256 ZPO
  • DB 1960, 211
  • DB 1960, 210-211

Amtlicher Leitsatz

Wenn die Parteien dem Gericht keinen greifbaren Tatbestand unterbreiten und keine Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses begehren, sondern dem Gericht - wenn auch in die Form einer Feststellungsklage gekleidet - nur die Lösung einer einzelnen Rechtsfrage zur Entscheidung vorlegen, so ist eine solche Feststellungsklage unzulässig.