Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.09.1959, Az.: 2 AZR 228/57
Nichtige Arbeitsverträge; Leistung; Gegenleistung; Mißverhältnis; Verhalten der begünstigten Partei; Verwerfliche Gesinnung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.09.1959
- Aktenzeichen
- 2 AZR 228/57
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10045
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 06.03.1957 - 2 Sa 21/57
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- AP Nr. 1 zu § 138 BGB
Amtlicher Leitsatz
Gemäß BGB § 138 Abs. 1 sind Arbeitsverträge nichtig, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem nach der Anschauung billig und gerecht denkender Menschen auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen, sofern dieses Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auf ein Verhalten der begünstigten Partei des Vertrages zurückgeht, das auf verwerflicher Gesinnung beruht.