Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.08.1959, Az.: 4 AZR 407/58
Einseitige Zuweisung einer Beschäftigung; Tarifliche Bewertung; Vergütung; Einverständnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.08.1959
- Aktenzeichen
- 4 AZR 407/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1959, 10065
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Anl. 1 TO A
- § 3 TO A
Fundstellen
- BAGE 8, 102 - 105
- AP Nr. 50 zu § 3 TOA
- DB 1959, 1086 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Weist der Arbeitgeber einem Angestellten, dessen Arbeitsverhältnis der TOA unterliegt, einseitig eine Beschäftigung zu, die tariflich geringer bewertet ist als die bisher ausgeübte Tätigkeit, so behält der Angestellte den Anspruch auf die der bisherigen Tätigkeit entsprechende Vergütung, sofern er sich nicht mit der geringeren, der neuen Beschäftigung entsprechenden Vergütung ausdrücklich oder stillschweigend einverstanden erklärt (Bestätigung von BAG 14.01.1959 4 AZR 68/56 = BAGE 7, 182 [BAG 14.01.1959 - 4 AZR 68/56]).