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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.07.1959, Az.: 1 AZR 419/57

Revision; Verweisung an anderes Gericht; Zulassung der Revision; LArbG

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.07.1959
Aktenzeichen
1 AZR 419/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10037
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 28.06.1957 - 3 Sa 666/56

Fundstellen

  • BAGE 8, 73 - 76
  • BArbBl 1959, 722

Amtlicher Leitsatz

Die Revision gegen ein Urteil, durch das der Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen worden ist, ist unzulässig, auch wenn das LArbG die Revision zugelassen hat.