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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.05.1959, Az.: 1 AZR 380/57

Urlaubsvergütung der Kraftfahrer; Öffentlicher Dienst; Ableistung von Überstunden; Bestimmungen in Dienstordnungen; Überstundenvergütung; Pauschalierung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.05.1959
Aktenzeichen
1 AZR 380/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10063
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1959, 813
  • DB 1959, 919 (Kurzinformation)
  • DRiZ 1959, 253

Amtlicher Leitsatz

Bei der Urlaubsvergütung der Kraftfahrer im öffentlichen Dienst, die regelmäßig, wenn auch der Zahl nach nicht gleichbleibend, Überstunden abzuleisten haben, sind diese Überstunden mit zu berücksichtigen. Das gilt sowohl auf Grund der für das Land Niedersachsen geltenden gesetzlichen wie auf Grund der tariflichen Regelung. Durch Bestimmungen in Dienstordnungen kann diese Regelung nicht zuungunsten des Arbeitnehmers eingeschränkt werden. Darauf, ob die Überstundenvergütung pauschaliert ist, kommt es dabei nicht an.