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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.04.1959, Az.: 2 AZR 227/58

Einreichung der Kündigungsschutzklage; Örtlich unzuständiges ArbG; Dreiwochenfrist; Fristwahrung; Zustellung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.04.1959
Aktenzeichen
2 AZR 227/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10075
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 7, 339 - 340
  • DB 1959, 836 (Kurzinformation)
  • MDR 1959, 790 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1959, 1512 (Volltext mit amtl. LS) "hier: Fristwahrung"

Amtlicher Leitsatz

Die Einreichung der Kündigungsschutzklage bei dem örtlich unzuständigen ArbG innerhalb der Dreiwochenfrist des KSchG § 3 genügt zur Wahrung dieser Frist, wenn die Klage an das zuständige Gericht abgegeben wird und alsbald nach der Einreichung der Klage sodann ihre Zustellung an den beklagten Arbeitgeber erfolgt.