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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.11.1958, Az.: 2 AZR 354/55

Kündigung; Kündigungsschutz; Massenentlassungen; Berufung auf Unwirksamkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.11.1958
Aktenzeichen
2 AZR 354/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 22.06.1955 - 1 Sa 191/55

Fundstellen

  • BAGE 7, 4 - 20
  • DB 1959, 463 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1959, 524 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1959, 1197-1199 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, die unter Verletzung der Vorschriften über den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen (KSchG §§ 15 ff.) geschieht, ist nur dann unwirksam, wenn sich der gekündigte Arbeitnehmer auf eine solche Unwirksamkeit gegenüber dem Arbeitgeber beruft.