Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.08.1958, Az.: 3 AZR 623/57
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst; Anwartschaft auf Versorgung; Beamtenrechtliche Grundsätze; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Verlust der Anwartschaft; Prima-facie-Beweis; Volle Gegenbeweis; Anscheinsbeweis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.08.1958
- Aktenzeichen
- 3 AZR 623/57
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1958, 10204
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Freiburg (Breisgau) 24.10.1957 - VIII Sa 20/57
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 282 ZPO
- DB 1958, 1187 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Steht fest, daß ein Kläger als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erworben hat, dann obliegt dem Beklagten der Beweis dafür, daß der Kläger diese Anwartschaft durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses verloren hat.
2. Führt der Beklagte diesen Beweis lediglich dem ersten Anschein nach (Prima-facie-Beweis), dann braucht der Kläger nicht den vollen Gegenbeweis zu führen, sondern lediglich den Anscheinsbeweis dadurch zu erschüttern, daß er Tatsachen beweist, die geeignet sind, einen ernsthaften Zweifel an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen.