Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.06.1958, Az.: 4 AZR 514/55
Allgemeines Weisungsrecht des Arbeitgebers; Befugnis zur Versetzung; Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; Tarifvertrag; Betriebsvereinbarung; Einzelvertrag; Schwerbeschädigter
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.06.1958
- Aktenzeichen
- 4 AZR 514/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1958, 10061
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 30.09.1955 - 4 Sa 425/55
Rechtsgrundlagen
- § 14 SchwbG
- § 611 BGB
Fundstellen
- AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht
- BlStSozArbR 1959, 158
- DB 1958, 1186-1187 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfaßt nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung. Dieses Recht kann ihm aber durch besondere Vereinbarung in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Einzelvertrag eingeräumt werden.
2. Auch eine von einem Schwerbeschädigten getroffene Vereinbarung dieses Inhalts ist rechtswirksam, sofern sie nicht eine Umgehung des SchwbG § 14 bedeutet.