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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.06.1958, Az.: 4 AZR 514/55

Allgemeines Weisungsrecht des Arbeitgebers; Befugnis zur Versetzung; Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung; Tarifvertrag; Betriebsvereinbarung; Einzelvertrag; Schwerbeschädigter

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.06.1958
Aktenzeichen
4 AZR 514/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10061
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 30.09.1955 - 4 Sa 425/55

Fundstellen

  • AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht
  • BlStSozArbR 1959, 158
  • DB 1958, 1186-1187 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers umfaßt nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung. Dieses Recht kann ihm aber durch besondere Vereinbarung in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Einzelvertrag eingeräumt werden.

2. Auch eine von einem Schwerbeschädigten getroffene Vereinbarung dieses Inhalts ist rechtswirksam, sofern sie nicht eine Umgehung des SchwbG § 14 bedeutet.