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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.06.1958, Az.: 2 AZR 136/58

Lehrling; Abgelegte Gesellenprüfung; Abschluß der Prüfung; Erbringung aller Prüfungsleistungen; Verbindliche Bekanntgabe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.06.1958
Aktenzeichen
2 AZR 136/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10022
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 2 zu § 77 HGB
  • DB 1958, 772 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

"Abgelegt" ist die Gesellenprüfung des Lehrlings nicht bereits nach Abschluß der Prüfung und Erbringung aller Prüfungsleistungen durch den Lehrling, sondern erst mit der verbindlichen Bekanntgabe, daß der Lehrling die Prüfung bestanden habe.