Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.10.1957, Az.: 2 AZR 41/57
Pfändung; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Arbeitsvertrag; Einheitliches Arbeitsverhältnis; Suspendierung des Arbeitsvertrages
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.10.1957
- Aktenzeichen
- 2 AZR 41/57
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10016
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Bremen 05.12.1956 - I Sa 120/56
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- AP Nr. 2 zu § 832 ZPO
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Pfändung nach ZPO § 832 erfaßt nicht nur den Lohn aus dem z.Zt. des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bestehenden Arbeitsvertrag, sondern darüber hinaus aus mehreren Arbeitsverträgen, wenn diese nach der im Arbeitsleben üblichen Verkehrsauffassung ein einheitliches Arbeitsverhältnis bilden.
2. Dies ist der Fall, wenn die zwischen 2 Arbeitsverträgen liegende Zeit wirtschaftlich einer Suspendierung des Arbeitsvertrages gleichkommt.