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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.10.1957, Az.: 2 AZR 13/55

Rückerstattungsberechtigter; Unüberwindliches Mißtrauen; Fristlose Entlassung; Kündigungsrecht; Gesetzliche Kündigungsfrist

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.10.1957
Aktenzeichen
2 AZR 13/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10015
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 07.12.1954 - 2 Sa 524/54

Fundstellen

  • BAGE 4, 313 - 315
  • AP Nr. 1 zu § 70 HGB
  • DB 1957, 1104 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1957, 1103 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Rückerstattungsberechtigte darf u.U. einen Angestellten, der im zurückerstatteten Betriebe tätig ist, wegen unüberwindlichen Mißtrauens fristlos entlassen. Auf das besondere in MRG 59 AmZ Art. 35 S. 1 Halbs. 1 gegebene Kündigungsrecht ist er nicht beschränkt.

2. Auch bei einer langen gesetzlichen Kündigungsfrist darf der Arbeitgeber aus einem wichtigen Grunde mit sofortiger Wirkung kündigen; eine angemessene Kündigungsfrist braucht er nicht innezuhalten.