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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.07.1957, Az.: 1 AZR 143/56

Betrieb; 5-Tage-Woche; Feiertagswoche; Ausgefallene Arbeit am Wochenfeiertag; Nachholung am freien Sonnabend; Üblicher Tageslohn

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.07.1957
Aktenzeichen
1 AZR 143/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10127
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 05.03.1956 - 2 Sa 582/55

Fundstellen

  • AP Nr. 4 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG
  • AR-Blattei Feiertage Entsch 3
  • DB 1957, 870-871 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Arbeitet ein Betrieb in 45-stündiger 5-Tage-Woche und wird in einer Feiertagswoche die am Wochenfeiertag ausgefallene Arbeit an dem sonst freien Sonnabend nachgeholt, so ist sowohl für die Arbeit am Sonnabend wie für die am Feiertag ausgefallene Arbeit der übliche Tageslohn zu zahlen.