Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.07.1957, Az.: 2 AZR 330/56
Gerichte in SBZ; Deutsche Gerichte; Klagesperre; Vermeidung doppelter Entscheidungen; Schutz des Beklagten; Vermeidung sachlich identischer Prozesse; Unnötige Anrufung der Gerichte
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.07.1957
- Aktenzeichen
- 2 AZR 330/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10103
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BAGE 4, 301 - 305
- AP Nr. 2 zu § 263 ZPO
- JZ 1957, 714 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
Amtlicher Leitsatz
1. Die in der SBZ tätigen Gerichte sind deutsche Gerichte i.S. des GVG und der ZPO.
2. Die Klagesperre des ZPO § 263 Abs. 2 Nr. 1 entbehrt ihres Sinnes und entfällt demgemäß, wenn keiner ihrer Zwecke - Vermeidung von doppelten und widersprechenden Entscheidungen, Schutz des Beklagten vor der Durchführung mehrerer sachlich identischer und gleichzeitiger Prozesse sowie Verhinderung unnötiger Anrufung der Gerichte - erfüllt werden kann.