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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.07.1957, Az.: 2 AZR 330/56

Gerichte in SBZ; Deutsche Gerichte; Klagesperre; Vermeidung doppelter Entscheidungen; Schutz des Beklagten; Vermeidung sachlich identischer Prozesse; Unnötige Anrufung der Gerichte

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.07.1957
Aktenzeichen
2 AZR 330/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10103
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 4, 301 - 305
  • AP Nr. 2 zu § 263 ZPO
  • JZ 1957, 714 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)

Amtlicher Leitsatz

1. Die in der SBZ tätigen Gerichte sind deutsche Gerichte i.S. des GVG und der ZPO.

2. Die Klagesperre des ZPO § 263 Abs. 2 Nr. 1 entbehrt ihres Sinnes und entfällt demgemäß, wenn keiner ihrer Zwecke - Vermeidung von doppelten und widersprechenden Entscheidungen, Schutz des Beklagten vor der Durchführung mehrerer sachlich identischer und gleichzeitiger Prozesse sowie Verhinderung unnötiger Anrufung der Gerichte - erfüllt werden kann.