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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.07.1957, Az.: 1 AZR 418/55

Auslegungsregeln; Private Willenserklärung; Vertragsurkunde

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.07.1957
Aktenzeichen
1 AZR 418/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 6 zu § 550 ZPO
  • DB 1957, 924 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

Es verstößt gegen die Auslegungsregeln des BGB § 133, wenn das Berufungsgericht eine private Willenserklärung in einem Sinne ausgelegt hat, der in der Vertragsurkunde keinen - wenn auch noch so unvollkommenen - Ausdruck gefunden hat. Das Revisionsgericht ist in einem solchen Fall, wenn es sich lediglich um die Auslegung der Vertragsurkunde selbst handelt und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung des Vertrages eine bestimmte Richtung zu geben hätten, nicht in Frage stehen, befugt, die gegen gesetzliche Auslegungsregeln verstoßende Auslegung des Berufungsgerichts durch die eigene von ihm für zutreffend gehaltene zu ersetzen.