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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.06.1957, Az.: 4 AZR 5/55

Angestellter des öffentlichen Dienstes; Zahlung eines Ruhegeldes; Zusage für das Ausscheiden; Ruhegeldvereinbarung; Bindungswirkung; Annahmeerklärung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.06.1957
Aktenzeichen
4 AZR 5/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10079
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 24 zu § 242 BGB Ruhegehalt

Amtlicher Leitsatz

Wird einem Angestellten des öffentlichen Dienstes die Zahlung eines Ruhegeldes für den Fall seines Ausscheidens zugesagt, so kommt eine den Dienstherrn bindende Ruhegeldvereinbarung zustande, ohne daß es einer besonderen Annahmeerklärung des Angestellten bedarf. Im Dienstverkehr öffentlicher Verwaltungen und Betriebe ist es nicht üblich, daß ein Angestellter eine ihn begünstigende Erklärung des Dienstherrn eigens annimmt.