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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.06.1957, Az.: 4 AZR 82/55

Divergenzrevision; Erlaß des angefochtenen Urteils; Zeitpunkt der Entscheidung; Untaugliche Entscheidung des BAG; Abweichende Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.06.1957
Aktenzeichen
4 AZR 82/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10027
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 4, 185
  • BAGE 4, 186 - 189
  • AP Nr. 49 zu § 72 ArbGG 1953

Amtlicher Leitsatz

1. Der 4. Senat schließt sich der Auffassung des BAG 29.05.1956 2 AZR 148/56 = AP Nr. 43 zu § 72 ArbGG an, wonach die Divergenzrevision gemäß ArbGG § 72 Abs. 1 S. 2 voraussetzt, daß das BAG die gleiche tragende Rechtsfrage bereits vor Erlaß des angefochtenen Urteils anders als dieses entschieden hat.

2. Die Benennung einer für eine Divergenzrevision nach ArbGG § 72 Abs. 1 S. 2 untauglichen Entscheidung des BAG enthält nicht zugleich auch die Bezeichnung des dieser zugrunde liegenden Urteils des LArbG als abweichende Entscheidung iS des ArbGG § 72 Abs. 1 S. 3.