Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.06.1957, Az.: 4 AZR 82/55
Divergenzrevision; Erlaß des angefochtenen Urteils; Zeitpunkt der Entscheidung; Untaugliche Entscheidung des BAG; Abweichende Entscheidung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 05.06.1957
- Aktenzeichen
- 4 AZR 82/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10027
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 4, 185
- BAGE 4, 186 - 189
- AP Nr. 49 zu § 72 ArbGG 1953
Amtlicher Leitsatz
1. Der 4. Senat schließt sich der Auffassung des BAG 29.05.1956 2 AZR 148/56 = AP Nr. 43 zu § 72 ArbGG an, wonach die Divergenzrevision gemäß ArbGG § 72 Abs. 1 S. 2 voraussetzt, daß das BAG die gleiche tragende Rechtsfrage bereits vor Erlaß des angefochtenen Urteils anders als dieses entschieden hat.
2. Die Benennung einer für eine Divergenzrevision nach ArbGG § 72 Abs. 1 S. 2 untauglichen Entscheidung des BAG enthält nicht zugleich auch die Bezeichnung des dieser zugrunde liegenden Urteils des LArbG als abweichende Entscheidung iS des ArbGG § 72 Abs. 1 S. 3.