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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.03.1957, Az.: 3 AZR 428/55

Besonderheiten des einzelnen Falles; Sachliche Gründe; Befristung von Arbeitsverhältnissen; Soziale Rechtfertigung; Eigenarten des Arbeitsverhältnisses; Verhältnisse eines Betriebes; Verhältnisse einer Verwaltungsdienststelle

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.03.1957
Aktenzeichen
3 AZR 428/55
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10180
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 5 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag
  • DB 1957, 635 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Es hängt von den jeweiligen Besonderheiten des einzelnen Falles ab, ob sachliche Gründe Befristungen von Arbeitsverhältnissen sozial gerechtfertigt erscheinen lassen. Sie können sich aus den Eigenarten des Arbeitsverhältnisses oder den besonderen Verhältnissen eines Betriebes oder einer Verwaltungsdienststelle ergeben.