Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.03.1957, Az.: 3 AZR 428/55
Besonderheiten des einzelnen Falles; Sachliche Gründe; Befristung von Arbeitsverhältnissen; Soziale Rechtfertigung; Eigenarten des Arbeitsverhältnisses; Verhältnisse eines Betriebes; Verhältnisse einer Verwaltungsdienststelle
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.03.1957
- Aktenzeichen
- 3 AZR 428/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10180
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 5 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag
- DB 1957, 635 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es hängt von den jeweiligen Besonderheiten des einzelnen Falles ab, ob sachliche Gründe Befristungen von Arbeitsverhältnissen sozial gerechtfertigt erscheinen lassen. Sie können sich aus den Eigenarten des Arbeitsverhältnisses oder den besonderen Verhältnissen eines Betriebes oder einer Verwaltungsdienststelle ergeben.