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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.02.1957, Az.: 2 AZR 410/54

Kündigung; Sachlich gerechtfertigtes Verlangen; Übrige Belegschaftsangehörige; Zurücknahme; Erneute Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.02.1957
Aktenzeichen
2 AZR 410/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1957, 10141
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 02.07.1954 - (5) 4 Sa 128/53

Fundstellen

  • AP Nr. 22 zu § 1 KSchG
  • DB 1957, 311-312 (Volltext mit amtl. LS)
  • SAE 1957, 84

Amtlicher Leitsatz

Ist eine Kündigung, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer auf Grund eines sachlich gerechtfertigten Verlangens der übrigen Belegschaftsangehörigen ausgesprochen hat, "zurückgenommen worden", so ist in aller Regel nicht darauf verzichtet, erneut eine Kündigung auszusprechen, wenn die Belegschaft mit den gleichen Gründen wie früher eine abermalige Kündigung des Arbeitnehmers verlangt.