Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.10.1956, Az.: 1 AZR 350/55
Urlaubsplan; Festlegung von Richtlinien; Betriebsangehörige; Anfang des Urlaubs; Laufzeit des Urlaubs; Einvernehmen mit Betriebsrat; Urlaubsbeginn
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.10.1956
- Aktenzeichen
- 1 AZR 350/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1956, 10138
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 15 zu § 611 Urlaubsrecht
Amtlicher Leitsatz
1. Im Urlaubsplan werden die Richtlinien festgelegt, nach denen die Betriebsangehörigen im Laufe eines Jahres Urlaub erhalten. Hierzu gehört auch die Bestimmung von Anfang und Laufzeit des Urlaubs.
2. Ist in einem Tarifvertrage vereinbart, daß der Urlaubsplan vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat aufzustellen sei, so gilt dies auch für den Urlaubsbeginn.