Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.10.1956, Az.: 1 AZR 464/54
Prinzipal; Handlungsgehilfe; Arbeitsbehinderung; Unverschuldeter Unglücksfall; Bezieher-Werber; Lesezirkelunternehmen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 12.10.1956
- Aktenzeichen
- 1 AZR 464/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1956, 10064
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 20.07.1954 - 2 Sa 203/54
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 4 zu § 63 HGB
- AR-Blattei Krankheit des Arbeitnehmers Entsch 3
- DB 1957, 238-239 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Bestimmung des HGB § 63, wonach der Prinzipal dem Handlungsgehilfen Gehalt und Unterhalt für die ersten 6 Wochen der Arbeitsbehinderung durch einen unverschuldeten Unglücksfall zu zahlen hat, gilt auch für die sogenannten Bezieher-Werber in Lesezirkelunternehmen. Dieser Anspruch ist nach HGB § 63 Abs. 1 S. 2 unabdingbar. Er kann durch Vertrag weder beschränkt noch ausgeschlossen werden.