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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.10.1956, Az.: 1 AZR 248/54

Unzulässige Rechtsausübung; Tarifliche Rechte; Lohnherabsetzung; Mitwirkung der Gewerkschaft

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.10.1956
Aktenzeichen
1 AZR 248/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1956, 10063
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 4 zu § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung-Verwirkung

Amtlicher Leitsatz

Der Begriff der unzulässigen Rechtsausübung bei tariflichen Rechten bedarf dann keiner Einschränkung, wenn die Gewerkschaft bei der Lohnherabsetzung mitgewirkt hat.