Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.01.1956, Az.: 3 AZR 304/54
Behörde; Fürsorgepflicht; Ausgeschiedener Arbeitnehmer; Entfernung eines Strafregisterauszuges; Strafe des Arbeitnehmers; Personalakten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.01.1956
- Aktenzeichen
- 3 AZR 304/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1956, 10092
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 24.05.1954 - 4 LA 45/54
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht
- BArbBl 1956, 744
- DB 1956, 306 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Fürsorgepflicht einer Behörde gegenüber einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer gebietet die Entfernung eines Strafregisterauszuges über eine inzwischen getilgte Strafe des Arbeitnehmers aus dessen Personalakten dann nicht, wenn die Behörde ein berechtigtes Interesse daran hat, den Auszug bei den Akten zu behalten.