Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1955, Az.: 1 AZR 230/54
Ruhegeld in Reichsmark; Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Erhöhung der Löhne; Währungsumstellung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.11.1955
- Aktenzeichen
- 1 AZR 230/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1955, 10124
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Nürnberg 27.04.1954 - N 31/51 /VI
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 2, 239 - 245
- AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt
- DB 1956, 186-187 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1956, 485-487 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Aufwertung oder Ergänzung eines in Reichsmark vereinbarten und im Verhältnis 1:1 umgestellten Ruhegeldes mit Rücksicht auf die allgemeine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Erhöhung der Löhne ist heute nicht begründet.
2. Zum Vergleich können in solchem Falle nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse vor der Währungsumstellung, sondern diejenigen seit der Währungsumstellung herangezogen werden.