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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.10.1955, Az.: 2 AZR 431/54

Geschäftslokal; llung eines Versäumnisurteils; Pflicht des Berufungsgerichts; Zurückverweisung; Arbeitsgerichtliches Verfahren; Beschleunigungsgrundsatz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.10.1955
Aktenzeichen
2 AZR 431/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1955, 10113
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 183 ZPO
  • PraktArbR AGG §§ 64

Amtlicher Leitsatz

1. Unterläßt ein Beklagter die Rüge, daß sein vom Kläger bezeichnetes Geschäftslokal gar nicht bestehe, so hat das nicht die Folge, daß die Zustellung eines Versäumnisurteils, die an dieses angebliche Geschäftslokal erfolgt, wirksam ist.

2. Die Pflicht des Berufungsgerichts zur Zurückverweisung nach ZPO § 538 gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren; allerdings legt der Beschleunigungsgrundsatz die Anwendung der Ausnahmevorschrift des ZPO § 540 nahe.