Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.05.1955, Az.: 2 AZR 66/53

Zulassung der Revision; Fehlerhafte Zulassung; Unzulässigkeit; Beurteilung der Rechtslage; Zweifel an Richtigkeit; Auslegung einer Rechtsnorm; Modellprozeß

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.05.1955
Aktenzeichen
2 AZR 66/53
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1955, 10106
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 2, 26 - 32
  • AP Nr. 6 zu § 69 ArbGG 1953
  • JZ 1955, 549-551 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • NJW 1955, 1128 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine offensichtlich entgegen dem Gesetz erfolgte Zulassung der Revision ist unbeachtlich; die auf Grund einer solchen fehlerhaften Zulassung eingelegte Revision ist unstatthaft und daher als unzulässig zu verwerfen.

2. Zweifel des LArbG an der Richtigkeit seiner Beurteilung der Rechtslage allein begründen die Zulassung der Revision noch nicht.

3. Zweifel des LArbG an der Geltung oder Auslegung einer Rechtsnorm begründen an sich noch nicht die grundsätzliche Bedeutung; erforderlich ist hierzu vielmehr, daß die vom LArbG entschiedene Rechtsfrage über den entschiedenen Einzelfall hinaus das Interesse der Gesamtheit an der Einheit und Fortentwicklung des Rechts berührt.

4. Die grundsätzliche Bedeutung kann auch auf wirtschaftlichem Gebiete liegen, insbesondere u.U. dann, wenn das LArbG einen Modellprozeß entschieden hat.