Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.01.1955, Az.: 2 AZR 27/54
Vergütungsgruppe 6a; Ermessensvorstellungen; Justiziable Begriffe; Vergütungsgruppe 5a; Künstlerische Begabung; Güteleistungen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 13.01.1955
- Aktenzeichen
- 2 AZR 27/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1955, 10054
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Kiel 25.11.1953 - 2 Sa 272/53
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 2 S. 1 TO A
- Anl. 1 TO A
Fundstellen
- BAGE 1, 254 - 258
- AP Nr. 4 zu § 3 TOA
Amtlicher Leitsatz
1. Die erste Möglichkeit der TO A Vergütungsgruppe 6a enthält keine Ermessensvorstellungen, sondern ausschließlich justiziable Begriffe.
2. Das gleiche gilt von den 3 Möglichkeiten des ersten Falles der TO A Vergütungsgruppe 5a. Dahingestellt bleibt lediglich, ob das beispielhaft genannte Merkmal "künstlerische Begabung" Ermessensvorstellungen enthält. Die erste Möglichkeit des ersten Falles der TO A Vergütungsgruppe 5a hebt sich von der TO A Vergütungsgruppe 6a nicht durch Mengen-, sondern durch Güteleistungen heraus. Ebenso stellt die 3. Möglichkeit des ersten Falles der TO A Vergütungsgruppe 5a auf Güteleistungen ab, die im übrigen naturgemäß diejenigen der TO A Vergütungsgruppe 6a übersteigen müssen.