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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.01.1955, Az.: 2 AZR 27/54

Vergütungsgruppe 6a; Ermessensvorstellungen; Justiziable Begriffe; Vergütungsgruppe 5a; Künstlerische Begabung; Güteleistungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.01.1955
Aktenzeichen
2 AZR 27/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1955, 10054
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 25.11.1953 - 2 Sa 272/53

Fundstellen

  • BAGE 1, 254 - 258
  • AP Nr. 4 zu § 3 TOA

Amtlicher Leitsatz

1. Die erste Möglichkeit der TO A Vergütungsgruppe 6a enthält keine Ermessensvorstellungen, sondern ausschließlich justiziable Begriffe.

2. Das gleiche gilt von den 3 Möglichkeiten des ersten Falles der TO A Vergütungsgruppe 5a. Dahingestellt bleibt lediglich, ob das beispielhaft genannte Merkmal "künstlerische Begabung" Ermessensvorstellungen enthält. Die erste Möglichkeit des ersten Falles der TO A Vergütungsgruppe 5a hebt sich von der TO A Vergütungsgruppe 6a nicht durch Mengen-, sondern durch Güteleistungen heraus. Ebenso stellt die 3. Möglichkeit des ersten Falles der TO A Vergütungsgruppe 5a auf Güteleistungen ab, die im übrigen naturgemäß diejenigen der TO A Vergütungsgruppe 6a übersteigen müssen.