Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.12.1954, Az.: 2 AZR 54/53
Wohnung; Wohnsitz; Räumlichkeit; Zustellungsempfänger; Zustellung; Glaubhaftmachung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.12.1954
- Aktenzeichen
- 2 AZR 54/53
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1954, 10031
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 1 zu § 182 ZPO
Amtlicher Leitsatz
1. Wohnung iS der ZPO § 181 und § 182 ist nicht der Wohnsitz, sondern die Räumlichkeit, in der der Zustellungsempfänger tatsächlich, wenn auch nicht gerade z.Zt. der Zustellung wohnt.
2. Die Angabe der Mittel für die Glaubhaftmachung nach ZPO § 236 Nr 2 ist entbehrlich, wenn die glaubhaft zu machenden Tatsachen sich aus den Akten des Gerichts ergeben.