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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 05.11.1954, Az.: 1 AZB 28/54

Einlegung der Berufung; Belehrung; Einreichung der Berufungsschrift; Fristbeginn

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.11.1954
Aktenzeichen
1 AZB 28/54
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1954, 10018
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 1 zu § 9 ArbGG 1953
  • NJW 1954, 1904 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

ArbGG § 9 Abs 4 schreibt eine Belehrung nur für die Einlegung der Berufung vor. Nach ZPO § 518 ist unter Einlegung der Berufung nur die Einreichung der Berufungsschrift selbst, nicht der Begründung zu verstehen. Eine Belehrung, welche sich auf die Einlegung der Berufung beschränkt, setzt daher die Frist in Lauf.