Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.10.1954, Az.: 2 AZR 10/53
ArbG; Begründung der Zuständigkeit; Rechtsausführungen des Klägers; Anspruch zur Entscheidung; Prüfung der Zuständigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.10.1954
- Aktenzeichen
- 2 AZR 10/53
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1954, 10025
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 1, 102 - 106
- AP Nr. 3 zu § 2 ArbGG 1953
Amtlicher Leitsatz
Für die Begründung der Zuständigkeit der ArbG genügt es, daß nach den Rechtsausführungen des Klägers ein Anspruch zur Entscheidung steht, für dessen Geltendmachung die ArbG zuständig sind, sofern ein solcher Anspruch überhaupt rechtlich möglich ist. Ob die vom Kläger zur Begründung seines Anspruchs gemachten Rechtsausführungen materiell-rechtlich zutreffen, kann nicht schon bei der Prüfung der Zuständigkeit, sondern erst entschieden werden, nachdem die Zuständigkeit des die materiell-rechtliche Frage entscheidenden Gerichts bejaht ist.