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Zentrale Kommission für biologische Sicherheit

 Normen 

§ 4 GenTG

 Information 

Die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit ist eine fünfzehnköpfige Kommission die sich aus Experten verschiedenster Fachbereiche zusammensetzt. Rechtsgrundlage ist § 4 GenTG. Die Kommission wird auch als "Gentechnik-Kommission" bezeichnet.

Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

Diese Kommission prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen und gibt hierzu Empfehlungen unter Beachtung des Standes der internationalen Entwicklung auf dem Gebiet der gentechnischen Sicherheit. Außerdem berät sie die Bundesregierung und die Länder in sicherheitsrelevanten Fragen der Gentechnik.

Zu weiteren Informationen siehe: http://www.bvl.bund.de/DE/06_Gentechnik/02_Verbraucher/05_Institutionen_fuer_biologische_Sicherheit/02_ZKBS/gentechnik_zkbs_node.html.

 Siehe auch 

Genprodukthaftung

Lebensmittel

Fisahn: Beschleunigung und der Schadensbegriff im Gentechnikrecht; Natur und Recht - NuR 2004, 145

Luttermann: Nachbarrechtliche Haftungsverfassung für gentechnisch veränderte Organismen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2011, 431

Schröder: Gentechnik im Saatgut - ein wiederkehrendes Problem; Natur und Recht - NuR 2010, 770