Rechtswörterbuch

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Wucher

 Normen 

§ 138 BGB

§ 291 StGB

 Information 

Wucher ist gekennzeichnet durch ein auffälliges Missverhältnis von versprochenen oder gewährten Vermöermögensvorteilen zu der erbrachten Leistung.

 Siehe auch 

Sittenwidrigkeit