Verwaltungsakt - Gebiet des öffentlichen Rechts
Normen
Information
Begrenzung der Verwaltungsaktbefugnis einer Behörde:
Die Verwaltung kann eine Maßnahme in der Form des Verwaltungsaktes nur auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen.
Die Abgrenzung entspricht der allgemeinen Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht.
Siehe auch
Abgrenzung Öffentliches Recht - Privatrecht